Eine gute Bewerbung beinhaltet nicht nur einen aussagekräftigen Lebenslauf und ein ansprechendes Bewerbungsschreiben, sondern auch eindrucksvolle Arbeitszeugnisse der bisherigen Arbeitgeber.
Arbeitsgerichte haben verpflichtet, dass Arbeitszeugnisse wohlwollend formuliert sein müssen. Wohlwollend ist aber nicht gleich wohlwollend. Das heisst, auch wenn man eine Lobeshymne in den Händen hält – entscheidend ist vielmehr, welche Botschaft sich hinter einer wohlklingenden Formulierung versteckt. Wie ein qualitativ gutes Arbeitszeugnis aussieht, um Karrierechancen zu eröffnen, das erkläre ich dir mit dieser Übersicht: Die Checkliste für ein qualitativ gutes Arbeitszeugnis Für das Arbeitszeugnis hat sich ein klassischer Aufbau etabliert. Man sollte beim Ausscheiden aus einem Unternehmen darauf achten, dass die Beurteilung nach dieser Struktur gegliedert ist: Einleitungsteil
Welche Note steckt hinter welcher Formulierung? Das Zeugnis muss wohlwollend formuliert sein – aber welches ist die angemessene Note? Die Arbeitsgerichte gehen davon aus, dass ein durchschnittliches Zeugnis der Note 3 entspricht, also einem "befriedigend". Wenn man eine bessere Note möchte, muss man beweisen, dass man diese durch seine Leistung verdient hat. Und zwar auch dann, wenn in dieser Branche gute bis sehr gute Beurteilungen üblich sind. Umgekehrt muss der Arbeitgeber im Streitfall unterdurchschnittliche Leistungen beweisen können, wenn er den Arbeitnehmer schlechter als mit der Note 3 bewerten will. Gestützt auf Art. 330a OR kannst du vom Arbeitgeber jederzeit ein Zwischenzeugnis verlangen, das sich über die Art und die Dauer des Arbeitsverhältnisses, sowie über deine Leistungen und dein Verhalten ausspricht (Vollzeugnis). Das Zeugnis muss wahr sein und sich einheitlich über die gesamte Dauer der Anstellung äussern. Das Schlusszeugnis erhältst du grundsätzlich am Ende des Arbeitsverhältnisses. Eine Arbeitsbestätigung hat sich auf Aussagen über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses zu beschränken. Hinweise auf den Grund der Auflösung sind darin zu unterlassen. Für kurze Anstellungen wird in der Regel die Arbeitsbestätigung ausgestellt. Bist du mit dem Inhalt deines Schluss- oder Zwischenzeugnisses nicht zufrieden oder möchtest du analysiert haben, ob dein Schluss- oder Zwischenzeugnis nicht nur wohlwollend formuliert ist, sondern auch gut benotet wurde? Für diesen Fall ist es ratsam, sich genau zu überlegen, welche Aussagen und Passagen geändert werden wollen. Oft bestehen aber schon vorher gute Chancen, die gewünschten Anpassungen, mittels einer professionellen Stellungnahme, zu erhalten - und das, bevor du im schlimmsten Fall, gerichtlich die Abänderung verlangst. Benötigst du professionelle Unterstützung dabei? Dann freue ich mich auf deine Kontaktaufnahme.
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AutorinGianna Reccavallo Archiv
September 2023
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