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Kündigung während Krankheit: Geht das?

13/8/2021

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Haben Sie sich auch schon gefragt, ob Ihr Arbeitgeber Ihnen kündigen darf, wenn Sie krank sind? Die Antwort lautet: Unter Umständen ja, denn es kommt auf den Zeitpunkt und die Details an.

Während der Probezeit darf der Arbeitgeber jederzeit das Arbeitsverhältnis kündigen, auch während einer Erkrankung. Ist die Probezeit aber erstmal erfolgreich beendet, so gelten die gesetzlich geregelten Sperrfristen von Art. 336c OR.
Demnach darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis während einer Erkrankung für eine bestimmte Sperrfrist nicht kündigen. Voraussetzung ist, dass der Mitarbeiter unverschuldet krank oder in einem Unfall verletzt wurde. Dazu muss er arbeitsunfähig sein. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um eine teilweise oder vollständige Arbeitsunfähigkeit handelt.

Welche Sperrfristen gelten in der Schweiz? Die Sperrfristen sind davon abhängig, wie lange ein Arbeitnehmer bereits beim Arbeitgeber angestellt ist und betragen:
  • im ersten Dienstjahr 30 Tage
  • vom 2.-5. Dienstjahr 90 Tage
  • ab dem 6. Dienstjahr 180 Tage
Diese Fristen gelten auch bei Teilzeitarbeitsverhältnissen, Temporäranstellungen oder freigestellten Arbeitnehmern.
Wird eine Kündigung während dieser Erkrankungszeiträume ausgesprochen, ist sie unwirksam. Der Arbeitgeber muss sie nach Ablauf der Sperrfrist erneut aussprechen, wenn er weiterhin dem Mitarbeiter kündigen will. Ansonsten bleibt der Arbeitsvertrag wirksam bestehen.
Zudem gelten hinsichtlich Sperrfristen diese Regelungen:
  • Ist die Kündigung vor der Erkrankung ausgesprochen worden, ist sie wirksam. Sofern die Kündigungsfrist noch nicht abgelaufen ist, wird sie durch die Sperrfrist unterbrochen und danach wieder fortgesetzt.
  • Endet die ordentliche Kündigungsfrist zu einem bestimmten Termin, beispielsweise zum Monatsende, verlängert sich durch die Sperrfrist die Kündigungsfrist bis zum nächsten Monatsende.
  • Liegt keine Arbeitsunfähigkeit mehr vor, endet die Sperrfrist vor ihrem gesetzlichen Ablauf.
  • Wenn trotz gesundheitlicher Beeinträchtigung eine Neuanstellung nach Ablauf der Kündigungsfrist wahrscheinlich ist, kann die Sperrfrist in Ausnahmefällen entfallen.
  • Dagegen kumulieren sich Sperrfristen, wenn verschiedene Erkrankungen oder Unfälle sich ablösen.

Darf ein Arbeitnehmer während seiner Erkrankung kündigen?
Ja, gemäss Art. 336 d. Dann kommen jedoch keine Sperrfristen zum Tragen. Es gilt die vertragliche Kündigungsfrist.
Ausnahme: Vertritt der Mitarbeiter den Arbeitgeber oder einen Vorgesetzten, während dieser gemäss Art. 336 c Abs. 1 verhindert ist, ist die Kündigung nicht erlaubt. Dieser Zeitraum beinhaltet auch vier Wochen vor und nach der Abwesenheit der vertretenen Person.

Welche Folgen hat es, wenn der Mitarbeiter kein ärztliches Attest vorlegt?Fehlt eine ärztliche Bescheinigung, darf der Arbeitgeber nicht direkt kündigen. Erst ist er gehalten, den Arbeitnehmer zur Vorlage eines ärztlichen Nachweises für seine Arbeitsunfähigkeit oder zur Wiederaufnahme seiner Tätigkeit aufzufordern.

Befinden Sie sich in dieser oder in einer ähnlichen Situation?

Von mir erfahren Sie, wann die Kündigung wirksam ist und wann Sie eine Chance auf Weiterbeschäftigung oder Wiedereinstellung haben. Auch was Sie tun müssen, um Taggelder der Arbeitslosenversicherung zu erhalten. ​
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    Autorin

    Gianna Reccavallo 
    HR Expertin


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