Die Zeiger gleiten langsam über das Ziffernblatt und eigentlich könnten Sie jetzt Ihren Laptop zuklappen und den wohlverdienten Feierabend einläuten. Eigentlich. Denn obwohl Überstunden langsam zur Tagesordnung gehören, lässt Sie Ihr Mut im Stich. Wie Sie sich gegen angeordnete Überstunden wehren können, erfahren Sie hier:
Nur noch mit Überstunden? Die Grenzen zwischen Privatleben und Job verschwimmen, deswegen bleibt das Postfach selbst am Wochenende geöffnet und regelmässig werden selbst per Handy die Mails abgecheckt – unbezahlt, versteht sich. Aber einfach „Nein" sagen, weil man die private Freizeit geniessen möchte? Scheinbar schwierig. Es ist die "Was denken die anderen über mich-Mentalität": Wenn auch die Kollegin noch am Schreibtisch sitzt und tippt, müssen unbezahlte Arbeitszeiten schon in Ordnung sein. Schliesslich wird man vom Vorgesetzten dann mehr wertgeschätzt oder gar befördert? Aber genau das ist der springende Punkt: Überstunden und Überzeit entstehen nicht, weil Sie besonders angesehen werden oder gut sind, sondern weil Sie es sich als Arbeitnehmer*in gefallen lassen. Es ist ok, auch mal Nein zu sagen - Lernen Sie Ihre Rechte kennen Die Rechtslage ist je nach Situation unterschiedlich und sicherlich gibt es Ausnahmen, die eine Pauschalisierung nicht zulassen, doch grundsätzlich gilt: Sind angeordnete Überstunden nicht nur gelegentlich betriebsnotwendig, so haben Sie es in der Hand, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Zuerst sollten Sie sich eingehend über die festgehaltenen Punkten in Ihrem Arbeitsvertrag informieren, Wenn diese nicht mit der Handhabung Ihrer Arbeitszeiten übereinstimmen, dann trauen Sie sich freundlich aber bestimmt, Ihren Vorgesetzten auf vereinbarte Regelungen hinzuweisen. Bei uns in der Schweiz wird dann von "Überstunden" gesprochen, wenn die geleistete Arbeitszeit über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgeht. Beispiel: Frau Meier's vertragliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche. Alle darüber hinaus geleisteten Stunden (je nach Branche bis 45 bzw. 50 Stunden/Woche) werden als Überstunden deklariert. Von "Überzeit" wird dann gesprochen, wenn die wöchentliche gesetzliche Höchstarbeitszeit (je nach Branche 45 bis 50 Stunden) überschritten wird. Sie darf weder mehr als zwei Stunden am Tag noch mehr als 170 Stunden (bei wöchentlicher Arbeitszeit von 45 Stunden) bzw. 140 Stunden (bei 50 Stunden) pro Kalenderjahr betragen. Überstunden sind zu kompensieren oder sie verfallen, Überzeit wird – wenn sie nicht in einer bestimmter Frist durch Freizeit ausgeglichen wird – mit einem Lohnzuschlag von mindestens 25 Prozent entschädigt. Seien Sie sich bewusst: Als Ja-Sager kommen Sie nicht als Held*in nach Hause. Die wahren Sieger des Erfolgsmarathons sind nämlich Arbeitnehmer*innen mit klaren Überzeugungen – diejenigen, die mit einem deutlichen und selbstbewusstem „Nein“ langfristig das Karriererennen gewinnen. Charakterstärke und eine deutliche Positionierung schaffen Respekt und Vertrauen, weil eindeutige Wertevorstellungen zeigen, wofür Sie stehen und – und wofür nicht. Mit Ihrer klaren Position vertreten Sie nicht nur Ihre Werte, sondern können auch Konflikte in Kauf nehmen und einen Widerstand anführen. Stehen Sie für sich ein!
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AutorinGianna Reccavallo Archiv
September 2023
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